AGB

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Jannette Bajrami folgend „Hebamme“
genannt.

1. Leistungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit
Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und
dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.


1.1 Betreffende abrechenbare Leistungen der Hebamme
• Beratung (auch mittels Kommunikationsmedium)
• Individuelle Basisdatenergebung und Leistungsauskunft
• Individuelles Vorgespräch
• Schwangerenvorsorge lt. Mutterschaftsrichtlinien mit jeweiliger Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen
• GDM-Screening
• Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen
• Aufsuchende- und Nichtaufsuchende Wochenbettbetreuung nach der Geburt
• Wochenbettbetreuung nach ambulanter oder außerklinischer Geburt
• Durchführung des Neugeborenenscreenings
• Hilfe und Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings.
• Geburtsvorbereitungs- und/oder Rückbildungskurs


1.2 Eigenanteil
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht
spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die
entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt werden kann.
Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen.
Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen wird bzw. bereits in Anspruch genommen hat.


1.3 Kosten für Kurse
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen, dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige Kündigung der Kursteilnahme vor Kursende ist, egal aus welchem Grund, nicht möglich. Auch
auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §626 und §627 BGB wird ausdrücklich verzichtet.
Die Anzahl der Partnerinnen/ Partnerstunden und die jeweils aktuelle
Partnerinnen/ Partnergebühr eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den
aktuellen Angaben auf der Internetseite. Die Erstattung dieser Gebühr kann bei der Krankenkasse angefragt werden (keine Garantie). Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine
Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren ist nicht möglich.


1.4 Privatpatientinnen
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat- Gebührenordnung, in welchem die Hebamme tätig ist. Die Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren z.T. stark. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungserbringerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist (zusammen mit ihrem Partner) zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.


2. Kurse
Eine Kursteilnahme ohne Anmeldung ist nicht gestattet.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet in einem für die Kurseinheit geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen.
Der Hebammenpraxis sind vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs auswirken können.


2.1 Kursanmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Homepage https://bajrami.hebamio.de/kursliste. Erst nach Erhalt einer Teilnahmebestätigung per E-Mail gilt die Anmeldung als bestätigt. Die Bestätigungsemail gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Schwangerschafts- und/oder Nachsorgebetreuung mit inbegriffen. Diese muss separat gebucht und besprochen werden.
Diese Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bzw. des Eigenanteils. Mit dem Absenden der Kursanmeldung akzeptieren Sie die Geltung meiner AGB für diese. Sie können Ihre Anfrage nur dann wirksam abgeben, wenn Sie diese AGB durch Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert haben.
Die Hausordnung vor Ort ist von jeder teilnehmenden Person zu berücksichtigen.


2.2. Kursorganisation
Für den Kurs gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen, wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Die Hebamme legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen zeitnah mit. Bei längerfristigem Ausfall der Hebamme wird versucht eine Vertretung zu organisieren. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleiterin
eingesetzt werden, sollte dies bspw. aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen notwendig sein. Dies berechtigt nicht zu einer Erstattung der Gebühren.
Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.


2.3 Kursstornierung
Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich.
Bei Stornierungen bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig. Es sei denn, es gibt eine Ersatzteilnehmerin.
Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hebamme vorzunehmen (per Mail, oder Brief).
Stichtag für die Gültigkeit der Stornierung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung bei der Hebamme (Posteingang bzw. E-Mail- Empfang).
Bei schwerer Erkrankung oder vorzeitiger Entbindung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Hebamme im Einzelfall eine Rückerstattung der Gebühren veranlassen.


3. Vertretung
In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung oder Urlaub der Hebamme). Ist dies nicht möglich, hat sich die Leistungsempfängerin bei Bedarf an die Gynäkologinnen und Gynäkologen, die Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie die Krankenhäuser und Arztpraxen zu wenden – bei Notfällen mit einem Anruf an die 112. Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass im Vertretungsfall die benötigten Daten an die vertretende Kollegin weitergegeben werden dürfen – im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung.


4. Erreichbarkeit
Hebammen sind nicht verpflichtet ständig erreichbar zu sein, sondern sollten die Leistungsempfängerin über ihre Erreichbarkeit aufklären.
Die Hebamme ist von Montag bis Freitag telefonisch und per SMS von 08.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar. Nimmt die Hebamme einen Anruf nicht sofort entgegen, hinterlässt die Versicherte unbedingt den Grund ihres Anrufes auf dem eingerichteten Anrufbeantworter, oder sendet diesen als kurze Nachricht per SMS.
Damit kann die Hebamme die zeitliche Notwendigkeit des Rückrufes einschätzen und meldet sich dann sobald wie möglich telefonisch zurück. Anliegen per E-Mail werden einmal täglich an Werktagen bearbeitet.
Außerhalb der Sprechzeiten, in Notfällen oder bei Nichterreichen der Hebammen in dringlich zu klärenden Situationen wendet sich die Versicherte zeitnah an ihren Gynäkologen/Pädiater, eine nahegelegene Klinik, die
kinderärztliche Notfallambulanz, den kassenärztlichen Notdienst (Tel.: 116 117) bzw. wählt den Notruf.


5. Haftung
Die Hebamme haftet für die oben genannten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer Hebammenkollegin.
Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen; Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.

 6. Datenschutz
Bitte beachten Sie auch zusätzlich die Datenschutzbestimmung.


7.Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmenden auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vereinbarungen des Behandlungsvertrages über Hebammenhilfe zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Hebamme Jannette Bajrami) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.


Ende der Widerrufsbelehrung